Der Wechsel ist einfacher als sein Ruf – wenn du drei Dinge kennst: deine Kündigungsfrist, dein Sonderkündigungsrecht und was passiert, wenn etwas schiefgeht.
Rechenbeispiel von Stiftung Warentest: Eine Familie mit 3.500 kWh Jahresverbrauch spart bei 5 Cent weniger pro kWh 175 Euro im Jahr. Der Abstand zwischen Grundversorgung (Bundesdurchschnitt 31,1 ct) und Neukundentarifen (ø 24,8 ct) liegt 2026 bei rund 6 Cent – bei 3.500 kWh also über 200 Euro jährlich. Wer noch in der Grundversorgung ist oder seit Jahren nicht gewechselt hat, spart fast immer.
| Situation | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Grundversorgung | 14 Tage, jederzeit |
| Vertrag ab 1. März 2022 | Max. 4 Wochen nach Ablauf der Erstlaufzeit; Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit mit 1 Monat Frist |
| Vertrag vor 1. März 2022 | Bis zu 3 Monate möglich, automatische Verlängerung um 12 Monate zulässig – AGB prüfen |
| Preiserhöhung (auch Preissenkung!) | Sonderkündigungsrecht – Frist steht im Preisänderungsschreiben, in der Regel bis zum Wirksamwerden |
| Umzug | Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefert; sonst Vertrag mitnehmen |
Zwei Wege: Vertrag mitnehmen (Anbieter informieren, neue Adresse und Zählernummer melden) oder Sonderkündigungsrecht nutzen und am neuen Ort neu vergleichen. Wichtig bei Bonustarifen: Viele Anbieter schließen den Bonus aus, wenn du im ersten Jahr umziehst. Wer einen Umzug plant, nimmt keinen Bonustarif.
Die Spanne zwischen Grundversorgung und Neukundentarifen ist beim Gas ähnlich groß wie beim Strom – und die Regeln sind dieselben: Bonus ausblenden, 12 Monate Laufzeit, Preisgarantie prüfen. Wer ohnehin den Stromanbieter wechselt, sollte den Gasvertrag im selben Zug mitnehmen.
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